Rechtsgrundlagen des Sozialhilferechts

1.             SGB 1 - keine Anspruchsgrundlage sondern Auslegungsvorschrift

                                               (vgl. §§2, 9, 14, 15) (allgemeine Grundlagen)

                               Leistungen §§3 – 10

                               Zuständigkeiten §§18 – 29

2.             BSHG (Bundessozialhilfegesetz)

3.             SGB X (Verfahrensvorschriften vgl. §37SGB I)

4.             Rechtsverordnungen zum BSHG (!Klausur!)



Übung: Die 7-jährige Bertha Bauer leidet seit ihrer Geburt an einer schweren Fehlstellung der Hüftgelenke, die operativ korrigiert werden soll (durch Operation kann die Fehlstellung völlig beseitigt werden). Bertha & ihre Eltern beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt; Ansprüche gegen eine Krankenversicherung bestehen nicht.

Prüfen sie bitte ob & welche Eingliederungsmaßnahmen in Betracht kommen! Wer ist sachlich zuständig?

BSHG

§2            Nachrang der Sozialhilfe - nicht gegeben, da bereits HLU bezogen wird & sonst keine Ansprüche bestehen

soziale Hilfe steht zu

Bedarfdeckungsprinzip          * Bedarf: Übernahme der Operationskosten

                                               Hüftschaden > kein eigenes Verschulden

                               ab Antragstellung – nicht rückwirkend

§1 Abs1 Grundlage > in Verbindung mit

§27 Abs1 Nr.6 > §39

§9            sachliche Zuständigkeit

§96          örtliche Zuständigkeit

§99          sachliche Zuständigkeit

§100        Einschränkungen

in Rheinland- Pfalz überörtliche Träger bei HLU (Land)