Rechtsgrundlagen
des Sozialhilferechts
1. SGB 1 - keine Anspruchsgrundlage sondern Auslegungsvorschrift
(vgl. §§2, 9, 14, 15) (allgemeine Grundlagen)
Leistungen §§3 – 10
Zuständigkeiten
§§18 – 29
2. BSHG (Bundessozialhilfegesetz)
3. SGB X (Verfahrensvorschriften vgl. §37SGB I)
4. Rechtsverordnungen zum BSHG (!Klausur!)
Übung: Die
7-jährige Bertha Bauer leidet seit ihrer Geburt an einer schweren
Fehlstellung
der Hüftgelenke, die operativ korrigiert werden soll (durch
Operation kann die
Fehlstellung völlig beseitigt werden). Bertha & ihre Eltern
beziehen Hilfe
zum Lebensunterhalt; Ansprüche gegen eine Krankenversicherung
bestehen nicht.
Prüfen sie bitte ob &
welche Eingliederungsmaßnahmen in Betracht kommen! Wer ist
sachlich zuständig?
BSHG
§2
Nachrang der Sozialhilfe - nicht
gegeben, da bereits HLU bezogen wird & sonst keine Ansprüche
bestehen
soziale Hilfe steht zu
Bedarfdeckungsprinzip
*
Bedarf: Übernahme der Operationskosten
Hüftschaden
> kein eigenes Verschulden
ab Antragstellung
– nicht rückwirkend
§1 Abs1
Grundlage > in Verbindung mit
§27 Abs1 Nr.6 >
§39
§9
sachliche
Zuständigkeit
§96
örtliche
Zuständigkeit
§99
sachliche
Zuständigkeit
§100
Einschränkungen